Arbeitgeberinformationen

Allgemein

Sie als Beschäftigungsstelle haben die Möglichkeit, für Menschen mit Behinderung Praktikumsplätze, betriebsintegrierte und/oder sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze einzurichten.

Das Einrichten eines solchen Arbeitsplatzes kann die Belegschaft entlasten, die Produktivität steigern, die Unternehmenskultur bereichern und das Image der Beschäftigungsstelle positiv beeinflussen.

Betriebsintegrierter Arbeitsplatz (BiAP)

Wichtige Informationen:

  • Menschen mit Behinderung sind weiter Werkstattbeschäftigte und haben vollständigen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz.
  • Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden durch die Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH und der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH erbracht.
  • Sie zahlen ein individuell vereinbartes Entgelt entsprechend der Leistungsfähigkeit der bzw. des Beschäftigten.
  • Mit den Kosten sind abgedeckt:
    • das Entgelt der Beschäftigten
    • die begleitenden Leistungen der entsendenden Werkstatt sowie
    • die Wertschöpfung aus erbrachter Leistung

Weitere Aufwendungen entstehen dem Unternehmen nicht.

50% der Lohnanteile können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Wir berechnen für unsere Leistungen nur den verminderten Steuersatz von 7%.

LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

Das „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ stellt neue und bereits bestehende gesetzliche Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen - aus einer Hand zur Verfügung. Die Leistungen erbringen die Dezernate Schulen und Integration (LVR-Integrationsamt) sowie Soziales (LVR-Eingliederungshilfe) gemeinsam.

Auf Grundlage der positiven Erfahrungen des bisherigen „LVR-Budgets für Arbeit“, das bis Ende 2017 verschiedene Förderprogramme und -modelle bündelte, schließt auch das neue "LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion" einige bestehende Lücken, die über das Bundesteilhabegesetz nicht abgedeckt sind, mit freiwilligen Leistungen - in erster Linie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das LVR-Integrationsamt.

Bisherige Bestandteile des „LVR-Budgets für Arbeit“ sind die Modelle und Programme „aktion5“, „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“, „STAR- Schule trifft Arbeitswelt“ und das Modellprojet „Zuverdienst“.
Wer profitiert vom „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“?

Das "LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion" kommt besonders betroffenen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zugute.

Der LVR fördert damit schwerbehinderte Menschen,

  • die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln,
  • die aus Förderschulen oder aus dem gemeinsamen Lernen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder sich darauf vorbereiten,
  • die arbeitssuchend sind und über eine seelische Beeinträchtigung verfügen,
  • bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.

Mehr zum Thema Kombilohn finden Sie hier.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie von unserem Büro für Rehabilitation unter:

E-Mail: bfr[at]wfbm-lev.de

Telefon: 0214 / 868 11-139
Telefax: 0214 / 868 11-382

oder nutzen Sie unser Formular unter „Kontakt“.

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