Übergangsmanagement

Das Büro für Rehabilitation ist zuständig für die Übergangsbegleitung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir gestalten mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Um eine personenzentrierte Förderung bedarfsorientiert zu gewährleisten, steuern wir den Prozess mittels Case Management.

Wir stimmen in Absprache mit allen Beteiligten bedarfsorientiert die Ziele und Maßnahmen ab und akquirieren geeignete Beschäftigungsstellen.

Wir beraten und begleiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die jeweilige Beschäftigungsstelle. Wir nutzen ein starkes Netzwerk, bestehend aus: ortsansässigen Betrieben, Integrationsfachdienst, Arbeitsagentur, Jobcenter und Förderschulen.

In einer Übergangsgruppe bereiten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Dabei stehen die Interessensfindung, die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Erörterung der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern ebenso auf der Tagesordnung wie ein qualifiziertes Bewerbungstraining.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, im Rahmen einer internen Arbeitserprobung ein Praktikum in einer anderen unserer Betriebsstätten sowie als externe Arbeitserprobung ein Praktikum in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu absolvieren. In der Regel dauert das Praktikum 6 bis 8 Wochen. Nach einer externen Arbeitserprobung besteht die Option, ein Qualifizierungspraktikum anzuschließen. In der Regel umfasst dieses Praktikum einen Zeitraum von 3 Monaten.

Berufsbegleitende Förderangebote

Zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und/oder zur Stärkung der beruflichen Handlungsfähigkeit bieten wir arbeitsbegleitende Qualifizierungen an.

Betriebsintegrierter Arbeitsplatz

Auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz arbeiten die Beschäftigten nicht in der Werkstatt, sondern auf einem sogenannten ausgelagerten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie behalten ihren rechtlichen Status als Werkstattbeschäftigte sowie die soziale Sicherheit ihres Werkstattvertrages.

Ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz kann zur Vorbereitung auf den Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis dienen oder dauerhaft eingerichtet werden.

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Das Büro für Rehabilitation unterstützt in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst die Beschäftigten bei dem Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Auskünfte über den Betriebsintegrierten Arbeitsplatz erhalten Sie von unserem Büro für Rehabilitation unter:

Telefon: 0214 / 868 11-139
Telefax: 0214 / 868 11-382

E-Mail: bfr[at]wfbm-lev.de

oder nutzen Sie unser Formular unter „Kontakt“.

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